Patienteninformation

Rezeptprüfung

 

Der Arzt stellt Ihnen eine Verordnung für eine Behandlungsserie aus. Vor Behandlungsbeginn sind wir verpflichtet Ihr Rezept auf Vollständigkeitändigkeit zu prüfen.

 

 

 

Rezeptgebühr

 

Von allen volljährigen gesetzlich versicherten Patienten erhebt die jeweilige Krankenkasse eine Rezeptgebühr, die sich aus einem Sockelbetrag von € 10,00 und 10% des Rezeptwertes zusammensetzt.

 

Behandlungserfolg

 

Bitte nehmen Sie Ihre Termine regelmässig wahr, um einen möglichst optimalen Behandlungserfolg zu erzielen. Falls dennoch etwas dazwischen kommen sollte und Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen rechtzeitig (24 Std. vorher) telefonisch abzusagen. Andere Patienten  bekommen so die Möglichkeit einen Termin zu erhalten.   Nicht abgesagte Termine müssen wir Ihnen privat in Rechnung stellen.